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Fremdsprachenschule Passau

Kosten und Unterstützung

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Das Schulgeld beläuft sich auf 190,-€ bzw. 196,-€ monatlich. Davon übernimmt der Staat den größeren Anteil durch den sogenannten Schulgeldersatz. Der Schulgeldersatz in Höhe von derzeit 110,00 € wird bei der Anmeldung bei der Regierung von Niederbayern beantragt und jedem/jeder Schüler*in gewährt. Dadurch verbleibt ein Eigenanteil wie folgt:

  • Fremdsprachenkorrespondent*in: Monatliches Schulgeld von 84,00 €, wobei der August beitragsfrei ist. Das ergibt einen jährlichen Betrag von 924,00 €.
  • Quereinstieg ins zweite Ausbildungsjahr mit Hauptsprache Englisch:  Monatliches Schulgeld von 84,00 €, wobei der August beitragsfrei ist. Das ergibt einen jährlichen Betrag von 924,00 €.
  • Quereinstieg ins zweite Ausbildungsjahr mit Hauptsprache Spanisch oder Französisch: Monatliches Schulgeld von 90,00 €, wobei der August beitragsfrei ist. Das ergibt einen jährlichen Betrag von 990,00 €.
  • Euro-Korrespondent*in: Monatliches Schulgeld von 90,00 €, wobei der August beitragsfrei ist. Das ergibt einen jährlichen Betrag von 990,00 €.
  • Einmalige Aufnahmegebühren: 60,00 €
  • Einmalige Prüfungsgebühren: 100,00 €
  • Bücherkosten
  • Eigenanteil zum dreiwöchigen Auslandsaufenthalt: zwischen 450,00 € und 550,00 €

Weitere finanzielle Unterstützung

BAföG: Die Ausbildung an unserer Berufsfachschule ist  BAföG –förderfähig („Schüler- BAföG“). Die Zahlung wird einkommens- bzw. vermögensabhängig gewährt. Förderungsberechtigt sind auch Ausländer*innen, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich integriert sind. Dies sind beispielsweise Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Informationen zu dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung findest Du unter folgendem Link. Zuständig ist der Sachbearbeiter der jeweiligen BAföG-Ämter an Ihrem Wohnort oder das Landratsamt.

Fahrtkostenerstattung: Übersteigen die Fahrtkosten die jeweils gesetzlich gültige Familienbelastungsgrenze im Schuljahr, besteht ein Anspruch auf Fahrgelderstattung. Weitere Informationen und Hinweise zur Schülerbeförderung im Landkreis Passau findest Du in diesem Infoblatt des Landratsamtes Passau.

Bildungskredit: Dieses KfW-Darlehen kann zusätzlich zur BAföG-Leistung gewährt werden. Für nähere Informationen klicke bitte auf folgenden Link.

Ausbildungskredit: Bitte informieren Dich bei deiner Bank.

Alle Angaben ohne Gewähr!